Niederschrift
über eine Sitzung der Gemeindeversammlung Gröde
am 25.07.2003 in der
Privatwohnung des Bürgermeisters.
Beginn: 11.00 Uhr Ende: 12.00 Uhr
Anwesenheit:
Bgm. Volker Mommsen
Klaus Fleeth
Christiane Fleeth
Barne Mommsen
Frieda Mommsen
Reiner Mommsen
Claudia Mommsen
Helmut Petersen
von der Verwaltung nahm teil: Amtsvorsteher Jürgen Feddersen
LVB Dieter Harrsen
Tagesordnung:
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der form-
und fristgerechten Einladung
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am
16.04.2003
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Beratung und Beschlussfassung über das Grobkonzept
der Entwicklungszone Biosphärenreservat Schl.-Holst.
Wattenmeer und Halligen
5. Beratung und Beschlussfassung über die mögliche
Anmeldung des Wattenmeeres als Welterbe
6. Verschiedenes
TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit und
der form- und fristgerechten Einladung
Bürgermeister Volker Mommsen stellt die Beschlussfähigkeit
sowie form- und fristgerechte Einladung fest.
TOP 2: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung
am 16.04.2003
Die Niederschrift über die Sitzung vom 16.04.2003 wird
genehmigt.
TOP 3: Bericht des Bürgermeisters
Entfällt!
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über das Grobkonzept
der Entwicklungszone Biosphärenreservat Schl.-Holst. Wattenmeer
und Halligen
Das Grobkonzept liegt vor und wird diskutiert.
Auf Seite 5 ist ein Jagdverbot formuliert. Dies wird mit
Berufung auf das Halligprogramm herausgestellt. Die Anwesenden
stellen fest, dass ein derartiges Jagdverbot nicht besteht
und auch durch ein neues Programm nicht herbeigeführt
werden soll. Außerdem muss in die Vorlage hineinformuliert
werden, dass die Gemeinde Gröde den Antrag gestellt hat,
Ordnungsraum für Tourismus zu werden. Sofern diese Anerkennung
bereits erfolgt ist, ist dies ebenfalls zu aktualisieren.
Mit diesen Änderungen stimmt die Gemeindeversammlung
dem Konzept bei 7 Ja und 1 Nein-Stimme zu.
Hinsichtlich des zukünftigen Einflusses der Nationalparkverwaltung
erfolgt eine längere Diskussion. LVB Harrsen trägt
vor, dass eine Kooperationsvereinbarung zwischen Nationalparkamt
und Halliggemeinden geplant sei. Die Halliggemeinden könnten
sich in einem Verein organisieren. Die Lösung Zweckverband
sei aufwendiger. Über die Ausgestaltung der Geschäftsführung
müsste zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Wichtiger Teil der Kooperationsvereinbarung zwischen Halliggemeinden
und Nationalparkamt müsse sein, dass in Fragen der Entwicklungszone
den Halliggemeinden ein echtes Mitspracherecht zugestanden
werde.
Die Willensbildung der Halligen soll über die Gemeinden
erfolgen.
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die mögliche
Anmeldung des
Wattenmeeres als Welterbe
Die Angelegenheit wird kurz andiskutiert. Eine Beschlussfassung
soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. In der Anlage
sind bisherige Beschlüsse der Kreise Nordfriesland und
Dithmarschen sowie eine Vorlage des Gemeindetages vom 16.07.2001
zur Information beigefügt.
Mit einem Dank an die Anwesenden schließt der Bürgermeister
um 12.00 Uhr die Sitzung.
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